Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO inkl. Teiluntersuchung Abgas
In regelmäßigen Zeitabständen ist eine Fahrzeuguntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Mit einem Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder den letzten Untersuchungsbericht stellen Sie schnell fest, wann Ihr Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.
Ob Pkw, Motorrad, Anhänger oder Traktor, wir kümmern uns um die Überprüfung Ihres Fahrzeuges.
Als fachkundige Prüfingenieure der KÜS überprüfen wir den Zustand Ihres Fahrzeuges und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.
Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.
Was wird alles geprüft?
Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus den Bereichen
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- Räder/Reifen
- Sichtverhältnisse
- Umweltbelastung
- Identifizierung
- Achsen und Aufhängung
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
- Lichttechnische Einrichtung